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Patientenmanagement

Patientenmanagement

Patientenmanagement

Das Patientenmanagement nimmt die Aufgabe wahr, Patienten und ihre Angehörigen sozialrechtlich und bei persönlichen und sozialen Problemen, Konflikten und Krisen zu beraten und zu unterstützen.

Ziel des Patientenmanagements ist die Verbesserung der individuellen Versorgung der Patienten. Alle Abläufe von der Aufnahme bis zur Entlassung von Patient:innen sollen so koordiniert sein, dass eine lückenlose und optimale Versorgung möglich ist. Wir arbeiten dabei intensiv mit allen Berufsgruppen in der Patientenversorgung zusammen. Außerdem besteht ein enger Kontakt zu unserem Sozialdienst.

Das Patientenmanagement hat die Aufgabe, die komplette individuelle Versorgung der Patient:innen optimal zu koordinieren. So organisieren sie beispielsweise die Belegung der Betten und koordinieren Entlasstermine. Die Patientenzufriedenheit und die optimale medizinische, pflegerische und psychosoziale Versorgung stehen dabei immer im Mittelpunkt.

Beratung

Das Beratungsspektrum umfasst:

  • Beratung zu ambulanten Hilfen, wie Pflegeversicherung, Pflegeanträge, Pflegehilfsmittel, ambulante Hilfsangebote vor Ort und Vermittlung zu ambulanten Pflegediensten,
  • Beratung und Unterstützung  bei der Verlegung in teil- und vollstationäre Einrichtungen,
  • Beratung und Beantragung zu Anschlussrehabilitationsmaßnahmen,
  • Sozialrechtliche Beratung  zur Vorsorgevollmacht, zum Betreuungsrecht und zur Schwerbehinderung,
  • Beantragung einer gesetzlichen Betreuung,
  • Vermittlung und Beratung zu Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen und Behörden.


Ein besonderer Schwerpunkt ist die Pflegeüberleitung in ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen einschließlich der Kurzzeitpflege. Hierbei wird eine enge Zusammenarbeit mit den Angehörigen angestrebt.

Entlassmanagement

Nach Abschluss der Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus. In bestimmten Fällen ist jedoch nach Abschluss der Krankenhausbehandlung noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt. Aber auch z. B. Terminvereinbarungen z.B. mit Ärzt:innen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse können von dieser Anschlussversorgung umfasst sein.

Zum 1. Oktober 2017 ist der sogenannte Rahmenvertrag Entlassmanagement in Kraft getreten, um sicherzustellen, dass alle Patientinnen und Patienten, die einen entsprechenden Versorgungsbedarf haben, hierbei unterstützt werden.

Unabhängig davon haben die Krankenhäuser der GFO auch in der Vergangenheit ihre Patient:innen im Hinblick auf die Entlassung und den Übergang in die nachstationäre Phase bestmöglich versorgt. Um die Vorgaben des nun gesetzlich verpflichtenden Entlassmanagements  umzusetzen, haben wir trägerweit Vorgaben erarbeitet, um auch zukünftig Ihre Entlassung für Sie bzw. Ihre Angehörigen möglichst reibungsfrei zu gewährleisten.

Das Krankenhaus ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Entlassung der Patient:innen aus dem Krankenhaus vorzubereiten. Das Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung der Patient:innen zu organisieren. Dazu stellt das Krankenhaus fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leitet diese Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthaltes ein. Hierfür arbeiten verschiedene Berufsgruppen, insbesondere Ärzt:innen, Pflegekräfte und Sozialdienste (Pflegeüberleitung) interdisziplinär zusammen.

Die Patient:innen werden über alle Maßnahmen des Entlassmanagements durch das Krankenhaus informiert und beraten. Alle geplanten Maßnahmen werden mit ihnen abgestimmt. Wenn die Patient:innen es wünschen, werden ihre Angehörigen oder Bezugspersonen zu den Informationen und Beratungen hinzugezogen.